EBGF03: Liegen gelassenes Mähgut auf max. 10% der Fläche

Bodenstreuauflage auf Grund von liegen gelassenem Mähgut gibt es auf maximal 10 % der Fläche.

Mit Bodenstreuauflage auf Grund von liegen gelassenem Mähgut ist geschnittenes, nicht abgeräumtes Mähgut auf dem Schlag gemeint. Dadurch wird Lichteinfall auf den Boden behindert und Keimung und Wachstum eingeschränkt. Durch das Abtransportieren des Mähguts können dem Boden Nährstoffe entzogen werden. Am besten stellt man sich das liegen-gelassene Mähgut auf einer Stelle vor, um die geforderten 10 % besser abschätzen zu können.

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