EBGT02: Flächenanteil verbleibt ungemäht ab 2. Mahd bis mind. 15.10.
Ab der 2. Mahd bis mindestens 15.10. verbleiben ungemähte Bereiche im Ausmaß von mindestens $1 % der Fläche.
In diesen ungemähten Inseln können Pflanzen alt genug werden, um auszusamen. Zusätzlich bieten diese Fläche einen wichtigen Rückzugsort für Tiere. Die ungemähten Bereiche sollten jährlich wechseln. Es muss nicht ein zusammenhängender Streifen ungemäht bleiben, es können auch mehrere kleine sein.
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