Erika Depisch

ZGF01: Offene Bodenstellen sind max. 0,5 m² groß

Offene Bodenstellen sind an einer zusammenhängenden Stelle maximal 0,5 m² groß.

Mit offenen Bodenstellen sind Bodenverwundungen wie z.B. Trittschäden von Weidevieh, Hirschsuhlen oder Fahrrinnen gemeint. Offener Boden kann zwar im geringen Ausmaß ökologisch wertvoll sein (Keimung von Pflanzen, Brutplatz für Insekten, Lebensraum für Unken, etc.), jedoch nicht, wenn es sich um großflächige Bodenverwundungen handelt. Damit nicht gemeint sind natürlich vegetationsfreie Stellen, wie z.B. Felsen oder lichter Bestand. Ein halber Quadratmeter entspricht in etwa einem Wäschekorb.

 

 

 

 

 

 

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