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Was ist bei der Anmeldung im MFA zu beachten?

Die Maßnahme "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung" ist eine ÖPUL-Maßnahme und muss somit im Mehrfachantrag (MFA) angemeldet werden. Bäuerinnen und Bauern, die einen Betriebsbesuch durch eine/n EBW-Berater/in sowie eine EBW-Projektbestätigung erhalten haben, müssen die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember im Mehrfachantrag beantragen, damit sie ab 1. Jänner offiziell an der EBW teilnehmen können und somit auch die Förderung erhalten. Um einen Schlag für die Maßnahme zu beantragen, muss dieser in der Feldstückliste des Mehrfachantrages mit dem Code EBW gekennzeichnet werden. Das muss bis spätestens 17. April erfolgt sein (Ende der Einreichfrist des MFA).

Die AMA hat ein Maßnahmeninformationsblatt zur EBW veröffentlicht: Download hier.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur EBW finden Sie hier.

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